News Übersicht – Landesverkehrswacht Hessen e.V.

Verkehrszeichen und Regeln

Ganz schön viele Verkehrszeichen und Regeln in Deutschland!

Die KVW Fulda bildet jugendliche Flüchtlinge zu sicherenFußgängern und Fahrradfahrern aus. Verkehrssicherheitsarbeit erfordert Zeit und Engagement von beiden Seiten!

Ja, wir schaffen das...

...sagten im Jahr 2015 mehr als 100 jugendliche Flüchtlinge, die an den von Moderatoren der KVW Fulda an dreitägigen Grundkursen zum sicheren Fußgänger und Radfahrer teilnahmen. Hierbei handelte es sich um in zehn Wohngruppen im Landkreis Fulda lebende jugendliche Flüchtlinge.

Die Jugendlichen waren mit Begeisterung bei der Sache, als der Moderator und Verkehrsexperte Gerhard Brink ihnen die Verkehrszeichen und -regeln fürs Fahrradfahren erklärte, was alles an ein verkehrssicheres Fahrrad gehöre, wo Radfahrer fahren müssten, wer vorfahrtsberechtigt sei und wo man als Fußgänger gehen müsse.

Viele Regeln und staunende Gesichter, aber die jungen Flüchtlinge wollten vieles wissen und waren vor allem überwältigt von den vielen Verkehrszeichen, die für Fußgänger und Radfahrer Bedeutung haben.

Auch nach dem jeweils dreistündigen Stunden Unterricht war der Wissensdurst der Jugendlichen noch immer nicht gestillt.

Die Ausbildung zum sicheren Verkehrsteilnehmer und zum Erwerb des „Fahrradführerscheins“ dauerte insgesamt drei Tage und endete mit einer schriftlichen Prüfung sowie einer Teilnahmebestätigung.

Aber nicht nur die Theorie sondern auch die Praxis waren Bestandteil der Ausbildung. Nach einem Übungskurs im Schonraum, d.h. auf einem Parkplatz, Schulhof oder Sportplatz, bei dem die Jugendlichen zunächst mit den vom Moderator zur Verfügung gestellten Fahrrädern vertraut gemacht wurden, folgte das Üben des einarmigen Kreisfahrens, der Schulterblick und das sichere Bremsen.

Anschließend wurde das Erlernte im realen  Straßenverkehr umgesetzt. In Kleingruppen mit vier bis sechs Teilnehmern wurde fast eineinhalb Stunden intensiv geübt.

An der Spitze fuhr der Moderator während ein Betreuer die Radfahrer nach hinten absicherte. Natürlich trug jeder einen Fahrradhelm und eine Warnweste zur besseren Erkennbarkeit und Sicherheit.

Auch praktische Tipps wie das Linksabbiegen auf einer stark befahrenen Straße und auch das indirekte Linksabbiegen unter nutzen der Fußgängerampel eingeübt.

Von den über 100 Teilnehmern erhielten bis auf drei eine Teilnahmeurkunde vom Moderator. Ihren „Fahrradführerschein“ nahmen sie voller Stolz in Empfang.

Gerhard Brink ist sich sicher, dass weitere Ausbildungsveranstaltungen folgen werden.

fahrradtraining 2016

HELAU! ALAAF!

Mit Kostüm hinters Steuer?

Masken und Kostüme gehören zum Karneval wie Kamelle und Umzüge. Für verkleidete Autofahrer gibt es allerdings keine Narrenfreiheit.

Wer sich kostümiert hinters Steuer setzen möchte, muss darauf achten, dass seine Verkleidung  weder seine Sicht oder das Gehör beeinträchtigen; andernfalls droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Zudem muss der Fahrer sich trotz Verkleidung uneingeschränkt bewegen können. Der Schulterblick oder eine schnelle, unvermittelte Reaktion müssen genauso wie Lenken oder Einparken jederzeit ungehindert möglich sein.

Für viele Karnevalsfreunde gehören aber auch alkoholische Getränke zu den närrischen Tagen. Jeder „Jeck“ sollte sich bereits vor der Feier klarmachen: „Wenn ich heute trinke, dann lasse ich den Wagen stehen.“ Der Präsident der Landesverkehrswacht Hessen, Klaus Ruppelt, rät daher allen Karneval-Fans, das eigene Fahrzeug zu Hause zu lassen und zu Faschingsfeiern und Karnevalsumzügen mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen.

„Bereits geringe Mengen alkoholischer Getränke können die Fahrtüchtigkeit einschränken“, so der Präsident der Landesverkehrswacht Hessen. „Zudem steigt die Risikobereitschaft, gerade bei Menschen, die fahruntüchtig sind. Statt darauf zu vertrauen, mit ein paar Bier noch fahren zu können, sollte die Devise ‚Wer fährt, trinkt nicht‘ gelten. Denn gerade in der Karnevalszeit setzt die Polizei vermehrt auf Verkehrskontrollen.

flschen

 

Strafbar macht sich bereits, wer mit mehr als 0,3 Promille Alkoholgehalt im Blut Auto fährt und Anzeichen von Fahrunsicherheit aufweist oder einen Verkehrsunfall verursacht. Ab 0,5 Promille begehen Autofahrer in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit, ganz gleich ob Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen oder gar ein Unfall geschehen ist
(§ 24a StVG); außerdem droht ein Fahrverbot von einem Monat.     

Achtung, Winterdienst!

Während sich Wintersportler über den ersten Schnee freuen, ist er für Autofahrer oftmals eine Last. Vereiste Straßen und Autobahnen erschweren das Fahren erheblich. Räum- und Streufahrzeuge schaffen Abhilfe, erfordern aber ein angepasstes Verhalten.

Nach §35 der Straßenverkehrsordnung (StVO) genießt der Winterdienst bestimmte Sonderrechte. Die Fahrzeuge dürfen bspw. auf der Fahrbahn halten und wenden, entgegen der Fahrtrichtung rollen und trotz ihrer geringen Geschwindigkeit auf der linken Autobahnspur fahren. Räumfahrzeuge sind mit durchschnittlich 25 km/h unterwegs, Streufahrzeuge mit maximal 55 km/h. Das hat auch Auswirkungen auf den nachfolgenden Verkehr, der langsamer vorankommt. Dennoch rät die Landesverkehrswacht Hessen (LVW Hessen)  von einem Überholmanöver ab, wie  Präsident Klaus Ruppelt, betont: „Vor den Fahrzeugen ist die Fahrbahn oftmals sehr glatt und vereist, sodass ein sicheres Fahren nicht möglich ist. Außerdem sind die Räum- und Streufahrzeuge breiter als andere Automobile; es bleibt kaum Platz zum Vorbeifahren.“

Auf Autobahnen kommt hinzu, dass der Winterdienst gestaffelt fährt. Das bedeutet, dass sich das vorausfahrende Räumfahrzeug meist auf der Überholspur bewegt und die nachfolgenden auf den anderen Spuren in kurzem Abstand dahinter fahren. Außerdem bewahrt ein ausreichender Sicherheitsabstand vor Sichtbehinderungen, die durch Schnee, Split oder Salz entstehen können.

Wenn das Auto den geräumten Fahrstreifen verlässt, muss der Fahrer meist über einen kleinen Schneewall fahren, der durch die Schaufel des Pflugs entstanden ist. Wer diesen in einem stumpfen Winkel überquert, umgeht die Gefahr, im Tiefschnee zu versinken. Bei entgegenkommenden Räumfahrzeugen ist abermals die breitere Front zu bedenken. Die LVW Hessen empfiehlt in derartigen Situationen, möglichst weit rechts zu fahren und im Zweifelsfall anzuhalten.

Winterdienst