News Übersicht – Landesverkehrswacht Hessen e.V.

Schüler helfen Schülern

Hessens bester Schülerlotse kommt aus Wetzlar

Seit über 60 Jahren sorgen Hessens Schülerlotsen unter dem Motto: Schüler helfen Schülern für Verkehrssicherheit auf dem Schulweg mit dem Anspruch, Schulwegunfälle zu vermeiden! In Hessen leisten im Betreuungsbereich von 9 örtlichen Verkehrswachten etwa 500 Schülerlotsen ihren ehrenamtlichen Dienst.

Die Landesverkehrswacht Hessen veranstaltet alljährlich einen Wettbewerb, zu dem die Schülerlotsen, die sich sämtlich regional durch ihr besonderes Interesse und Engagement qualifiziert hatten, in diesem Jahr am 07. Juli zu einem spannenden Finale in die Räumlichkeiten der Dekra-Niederlassung in Frankfurt ein, um den landesbesten Lotsen oder die beste Lotsin zu ermitteln.

19 Schülerlotsen, davon 4 Schülerlotsinnen, offiziell „Verkehrshelfer“ genannt, die sich auf den Wettbewerb vorbereitet hatten, waren der Einladung gefolgt.

Der Präsident der Landesverkehrswacht, Klaus Ruppelt, dankte zunächst dem Niederlassungsleiter, Herrn Jens Petersdorff, für seine Gastfreundschaft und begrüßte dann die Schülerlotsen aus Frankfurt, Limburg, Wetzlar, Darmstadt, Fulda, Petersberg und Künzell. Er lobte ihr Engagement und erklärte: „Ihr seid das Markenzeichen der Verkehrswacht, euer Leitmotiv ist die Unfallverhütung! Dafür verdient Ihr Lob und Anerkennung nicht nur von der jeweiligen Schule, von den Eltern der Schulkinder, die ihr schützt, sondern auch vor allem von den politisch Verantwortlichen. Denn dort, wo ihr alltäglich auf Hessens Straßen für Sicherheit für die schwächsten Verkehrsteilnehmer sorgt, ist in den über 60 Jahren der Schülerlotsentätigkeit noch kein einziger Schüler schwer verletzt oder sogar getötet worden. Das ist zu einem ganz großen Teil Euer Verdienst. Vielen Dank dafür!“

Insbesondere begrüßte er die Ehrengäste, die durch ihr Erscheinen die Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements der versammelten jungen Menschen bezeugten, so den Stadtverordnetenvorsteher der Stadt Frankfurt Stephan Siegler, den Vertreter des Staatlichen Schulamts, Herr Mag, sowie Vertreter der Polizei.

S. Siegler lobte das ehrenamtliche Engagement der Lotsen, die für die Sicherheit ihrer Mitschüler sorgten, hob ihr vorbildliches Verhalten hervor und dankte den Organisatoren für ihren anerkennenswerten Einsatz. Herr Mag brachte im Rahmen seiner anerkennenden Worte auch seine persönliche Erfahrung als ehemaliger Rektor einer Grundschule ein, in dem er seine positiven Erlebnisse aus dem von ihm begleiteten Schülerlotsendienst besonders hervorhob

Im Rahmen des Wettbewerbs mussten die Schülerlotsen insgesamt vier Aufgabenbereiche bewältigen. Die erste Hürde stellte  ein Wissenstest mit 19 Fragen rund um den Schülerlotsendienst dar; der sich anschließende Test prüfte die Reaktionsfähigkeit der Lotsen. Danach mussten die Schülerlosten im Zweierteam  eines Rollenspiels eine Spielszene aus ihrem tagtäglichen Einsatz durchspielen.  

Stadtverordnetenvorsteher S. Siegler, ein „gelernter“ Polizist, übernahm mit Vergnügen und Engagement den Part eines Juroren und wertete die „schauspielerische“ Qualität der Lotsen.

Bei dem sich anschließenden Trocken-Ski-Slalom, den jeweils zwei zugeloste Wettbewerber zu absolvieren hatten, musste durch Schnelligkeit und Geschicklichkeit Teamfähigkeit bei der Bewältigung des Parcours bewiesen werden.

Nach dem gemeinsamen Mittagessen nahmen der Präsident und der Stadtverordnetenvorsteher gemeinsam die Siegerehrung vor. Moritz Hief, Schüler der Freiherr-vom-Stein-Schule, Wetzlar errang den ersten Platz, Elias Ott, Lichtenbergschule, Darmstadt belegte den zweiten und Albert Voigtländer-Tetzner, ebenfalls Freiherr-v.-Stein-Schule, erzielte den dritten Platz.

Der Erstplatzierte Moritz Hief wird Hessen bei dem Bundesschülerlotsenwettbewerb im September in Fulda vertreten und sich dabei mit den Besten der anderen 15 Bundesländer messen.

Alle Schülerlotsen erhielten eine Urkunde und ein Präsent, die Siegreichen zusätzlich einen Geldpreis.

Alle Teilnehmer des Wettbewerbs zeigten sich zufrieden mit der Veranstaltung.

schülerlotsen

Irrtümer über das Radfahren

Landesverkehrswacht Hessen  informiert:
Drei verbreitete Irrtümer über das Radfahren

Immer wieder stellt sich für Verkehrsteilnehmer die Frage, wie das Miteinander auf der Fahrbahn geregelt ist. Insbesondere zum Verhältnis von Autofahrern und Radfahrern gibt es Aufklärungsbedarf. Der Präsident der Landesverkehrswacht Hessen, Klaus Ruppelt klärt drei populäre Irrtümer auf.

Irrtum 1: Fahrradfahrer gehören immer auf den Radweg

Den Radweg müssen Fahrradfahrer nur benutzen, wenn er mit einem der drei blauen Radwegschilder (Zeichen 237, 240 oder 241) gekennzeichnet ist. Allerdings müssen die ausgeschilderten Radwege nur dann benutzt werden, wenn sie befahrbar und zumutbar sind. Ist der Radweg durch Scherben, Mülltonnen oder parkende Autos versperrt, wird er durch Baumwurzeln und aufgeworfenen Belag für Radfahrer gefährlich, dürfen Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen. Auch, wenn der Radweg in eine andere Richtung führt (zum Beispiel bei Abbiegewünschen) kann sich der Radfahrer auf der Fahrbahn einfädeln.

Irrtum 2: Fahrradfahrer müssen immer hintereinander fahrenradfahren

Auch wenn es häufig sicherer ist, hintereinander zu fahren, dürfen Radfahrer nebeneinander fahren, sofern sie dabei nicht den Verkehr behindern (§ 2, Abs. 4 StVO). Nach § 27, Abs. 1 StVO gelten mehr als 15 Radfahrer als geschlossener Verband. Sie dürfen zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren – was auch für Autofahrer von Vorteil ist, da eine lange einreihige Schlange sich deutlich langsamer fortbewegt und riskanter zu überholen ist. In Fahrradstraßen ist das Nebeneinanderfahren grundsätzlich erlaubt.

musik

 

 

Irrtum 3: Musikhören auf dem Fahrrad ist verboten

Grundsätzlich ist es erlaubt, auf dem Fahrrad Musik zu hören. Allerdings gilt laut § 23, Abs. 1 Satz 1 StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“ Radfahrer müssen also gewährleisten, dass sie den Straßenverkehr ausreichend wahrnehmen und vor allen Dingen Warnsignale wie Klingeln oder Hupen hören.

Generell sollten sich Radfahrer genau überlegen, wann sie wie Musik hören – schließlich gilt das Gehör neben dem Auge als wichtige Absicherung im Straßenverkehr. Studien ergaben, dass auch Musik in der Lautstärke eines normalen Gesprächs die Wahrnehmung und Informationsverarbeitung beeinträchtigt.

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„Pokémon Go“ erhöht das Unfallrisiko

Gefährliche Ablenkung im Straßenverkehr:
Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrer gehen große Risiken ein

Eine Sekunde Unaufmerksamkeit bei Tempo 50 bedeutet 14 Meter „Blindflug“ so die Erklärung von Klaus Ruppelt, Präsident der Landesverkehrswacht Hessen.

Der Hype um das erst gut zwei Wochen alte Smartphone-Spiel „Pokémon Go“ nimmt weltweit zu. Die Spieler sind begeistert, doch für die Verkehrssicherheit ist die App ein echtes Problem.

In den USA haben sich schon zahlreiche Unfälle ereignet, auch in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten der EU befürchtet die Polizei ein erhöhtes Unfallrisiko durch das  Spiel.

Die LVW Hessen rät  dringend davon  ab, im Straßenverkehr auf „Monsterjagd“ zu gehen.

In den USA wurde das Spiel am 6. Juli 2016 zuerst veröffentlicht, in Deutschland eine Woche später, andere europäische Staaten folgten. Seitdem scheint die ganze Welt im „Pokémon“-Fieber zu sein und jagt mit dem Smartphone auf Straßen, Gehwegen, Plätzen und in Gebäuden virtuelle Monster.

Wenn die Jagd allerdings im Straßenverkehr stattfindet, bringt das große Gefahren mit sich. In den USA gab es im Zusammenhang mit der Augmented- Reality-App schon viele Auffahrunfälle und mindestens einen schweren Baumanprall im Staat New York. Autofahrer halten mitten im Verkehr an, weil ein besonders begehrtes Pokémon in der Nähe ist. Und Motorradfahrer sind von der Polizei gestoppt worden, weil sie ihre Handys mit laufendem Spiel auf den Lenker montiert hatten.

Die mit „Pokémon Go“ verbundene Ablenkungs-Gefahr im Straßenverkehr ist immens. Die App registriert über die GPS-Funktion des Smartphones automatisch, wo sich der Spieler befindet. „Wer ein Monster erwischen will, muss ständig auf sein Handy schauen. Und damit geht die Aufmerksamkeit für die Umgebung verloren. Das kann im schlimmsten Fall tödlich enden“, warnt Klaus Ruppelt.

Kraftfahrer genauso wie Radfahrer und Fußgänger sollten ihre Aufmerksamkeit ungeteilt auf den Straßenverkehr richten und sich nicht durch das Smartphone ablenken lassen, so der Appell des Präsidenten. „Viele Menschen machen sich nicht klar, wie groß das Risiko ist, das sie eingehen, wenn sie ihr Handy im Straßenverkehr nutzen.

Auf die Gefahren durch die Nutzung von Smartphones im Straßenverkehr hatte die Landesverkehrswacht Hessen schon früher hingewiesen. Eine Erhebung der DEKRA Unfallforschung in sechs europäischen Hauptstädten hatte diese Einschätzung bestätigt, wonach rund 17 Prozent aller beobachteten Fußgänger beim Überqueren der Straße ihr Smartphone nutzten.

„Bei der Reduzierung der Zahl der Verkehrstoten wurden in den vergangenen Jahrzehnten große Erfolge erzielt. In den letzten Jahren sehen wir aber in insgesamt wieder einen Anstieg“, so Klaus Ruppelt. „Aus unserer Sicht ist der Themenkomplex Aufmerksamkeit und Ablenkung einer der Schwerpunkte, an denen wir für die weitere Verbesserung der Verkehrssicherheit ansetzen müssen.“