News Übersicht – Landesverkehrswacht Hessen e.V.

Reifen für Schnee und Eis

Landesverkehrswacht Hessen rät:

Die entscheidende Frage – Wann schneit es?

Wir Menschen können fast alles verändern. Aber keinesfalls das Wetter. Das ist eine Erkenntnis, die vor allem für Teilnehmer am Straßenverkehr wichtig ist. Bei Beachtung dieser Erkenntnis hätten viele Verkehrsunfälle mit schwerwiegendem Ausgang vermieden werden können.

Es liegt also an uns!

 

 

 

Zum Glück ist das ganz einfach. Wie sagt das Sprichwort so schön: Es gibt kein schlechtes Wetter – nur schlechte, weil unangepasste Kleidung. Und was für uns selbst und unsere Kleidung gilt, muss auch für unsere Fahrzeuge gelten. Bei uns Menschen kommen die Sommersachen zu Beginn der kalten Jahreszeit in den Schrank. Wenn Sie diese Regel konsequent auf Ihr Fahrzeug übertragen, fahren wir alle zusammen sicherer – und können damit sogar Leben retten!

Reifen für Schnee und Eis - seit 2010 gesetzlich vorgeschrieben!

Klaus Ruppelt, Präsident der Landesverkehrswacht, weist darauf hin: Seit Dezember 2010 gilt in Deutschland die geänderte Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Sie verpflichtet zur Benutzung wintertauglicher Reifen. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen motorisierte Verkehrsteilnehmer nur mit Winter- oder Ganzjahresreifen fahren. Nach geltendem Recht  werden Verstöße jetzt also mit Bußgeld und Eintragung in die „Verkehrssünderkartei“ geahndet.

Es muss uns allen klar sein: Wenn es plötzlich „wintert“, ist auch das Argument „ich habe damit ja nicht gerechnet“ keine Entschuldigung. Kommt es zu einem Unfallschaden, kann das unter Umständen teuer werden. Gerade bei Vollkasko-Schäden mit „untauglichen Reifen“ kann auch Ihre Versicherung die Leistung kürzen.

Merke: Wer sich und sein Fahrzeug rechtzeitig gut vorbereitet, wird auch keine Probleme bekommen.

Hätten Sie es gewusst?

Die Winterreifenpflicht gilt auch für LKW und Motorräder!  LKW müssen mindestens auf der Antriebsachse mit Winterreifen ausgestattet sein.

Die einfachste Regel lautet so: Winterbereifung – von O bis O!“

Haben Sie sich auch schon einmal gefragt, ab wann mit winterlichen Verhältnissen gerechnet werden muss? Als Verkehrsteilnehmer sollten Sie mit dem Reifenwechsel nicht so lange warten, bis der Wetterbericht den Winter einläutet – und das schon aus Termingründen.

Von O bis O – wenn Sie Ihr Fahrzeug von Oktober bis Ostern wintertauglich halten, sind Sie in aller Regel auf der sicheren Seite. Diese wirklich einfache Regel trifft in aller Regel wirklich sehr gut. Warum? Dafür gibt es einen einfachen, aber wichtigen Grund: Die „ von O bis O“-Regel hat eine handfeste physikalische Ursache:

Hätten Sie es gewusst?

Unter einer Temperatur von nur 7 Grad Celsius lassen die Fahreigenschaften von Sommerreifen deutlich nach.
Also: Schauen Sie auf den Kalender – wird es nicht langsam Zeit, sich um dieses Thema zu kümmern?

Die richtigen Reifen für den Winter – so sind Sie zu erkennen!m und s reifen

Welche Arten von Reifen sind „wintertauglich“ und woran sind sie zu erkennen? Beginnen wir mit der ersten und wichtigsten Frage:

Das neue „Winterreifen-Gesetz“ erlaubt echte Winterreifen und Ganzjahres-Reifen (auch Allwetterreifen genannt).

 






Wichtig
:  

Ebenso wie Sommerreifen müssen Winterreifen eine ausreichende Profiltiefe aufweisen. 
Zulässige Winterreifen erkennen Sie an folgenden Kennzeichnungen an der Reifenflanke:
M + S, M/S, M.S. Ein weiteres Erkennungsmerkmal kann das Schneeflocken-Symbol sein.

Hätten Sie es gewusst?

Winterreifen „arbeiten“ optimal bei einer Profiltiefe von 12 mm. Auch wenn der Gesetzgeber 1,6 Millimeter vorschreibt, sollte das Profil mindestens vier Millimeter tief sein. Merke: Wenn das Profil sich der Tiefe von 4 mm nähert, verlängert sich der Bremsweg gegenüber dem Optimum erheblich!

 

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Sicher durch den Schleier

Richtiges Verhalten beim Fahren im Nebel

Schlechte Sichtverhältnisse, ein zu geringer Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug und eine nicht angepasste Geschwindigkeit sind die Hauptgründe für Verkehrsunfälle bei Nebel. In 2015 verunglückten 456 Menschen bei nebelbedingten Unfällen, elf davon starben.

Das Fahren bei Nebel erfordert erhöhte Aufmerksamkeit. Klaus Ruppelt, Präsident der Landesverkehrswacht Hessen rät: Fahrer sollten jede Ablenkung vermeiden und weder laut Musik hören noch während der Fahrt telefonieren. Besonders wichtig ist aber, die Fahrgeschwindigkeit anzupassen und immer genügend Abstand zu halten. Bei Nebel erscheinen Gegenstände weiter entfernt als sie es sind. Sich an den Rücklichtern vorausfahrender Autos zu orientieren, ist nicht ratsam. Stattdessen können die Leitpfosten am Fahrbahnrand zur Abschätzung genutzt werden. Auf Landstraßen und Autobahnen stehen sie in einem Abstand von 50 Metern.

Als Faustregel gilt: Abstand ist gleich Geschwindigkeit. Wenn Sie also 50 Meter weit sehen können, sollten Sie keinesfalls schneller als 50 km/h fahren. Bei einer Sichtweite unter 50 Meter ist die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h sogar vorgeschrieben (StVO § 3 Abs. 1), wobei es dann meist sinnvoll ist, noch langsamer zu fahren.

Nebelschlussleuchten dürfen Autofahrer erst benutzen, wenn die Sichtweite nebelbedingt weniger als 50 Meter beträgt. Sobald sich die Sichtverhältnisse gebessert haben, müssen Autofahrer die Schlussleuchten ausschalten, damit sie den nachfolgenden Verkehr nicht blenden. Zusätzlich schreibt die Straßenverkehrsordnung vor: „Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren.“ (StVO §17,3). In diesem Fall dürfen auch die Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.

Der Präsident der Landesverkehrswacht weist darauf hin: Die erhöhte Konzentration machen Nebelfahrten besonders anstrengend. Legen Sie eine Pause ein, wenn die Augen ermüden oder Sie sich unsicher fühlen. Nutzen Sie die Pause auch dazu, Scheinwerfer und Leuchten abzuwischen und Schmutz und Feuchtigkeit zu beseitigen. Die Windschutzscheibe sollte regelmäßig von innen und außen geputzt werden.

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Sichtbar durch den Herbst!

Landesverkehrswacht Hessen rät: Sichtbar durch den Herbst!

Reflexmaterial in Herbst und Winter besonders wichtig

Kinder müssen auch bei schlechter Sicht und in der Dunkelheit auf dem Schulweg gut sichtbar sein. Ihre Eltern sollten deshalb darauf achten, dass vor allem die Kleidung der Kinder sowie der Ranzen großzügig mit Reflexmaterial ausgestattet sind, rät Klaus Ruppelt,  Präsident der Landesverkehrswacht Hessen e.V..

Das kann der Reflexstreifen auf dem Regenmantel sein, ein "Blinki" am Anorak, eine zusätzliche reflektierende Figur am Schulranzen oder eine Applikation auf dem Jackenärmel. Kinder, die zu dunkle Kleidung oder einen Ranzen ohne Reflexstreifen tragen, laufen Gefahr, von Autofahrern erst im letzten Augenblick oder gar zu spät erkannt zu werden. Darauf weist die Verkehrswacht angesichts der dunklen Jahreszeit hin.

Zur "Sicherheit durch Anziehen" gehört zusätzlich, dass Kinder eher helle als dunkle Garderobe tragen sollten. Ein gelber Regen-Poncho anstelle eines dunkelblauen ist dafür ein gutes Beispiel.

Die Schulanfänger, die zu Schuljahresbeginn durch die Verkehrswacht mit gelben Sicherheitsmützen ausgestattet worden sind, sollten diese reflektierende Kopfbedeckung sowie die mit fluoreszierenden Streifen versehene Sicherheitsweste, soweit vorhanden, aber nicht nur auf dem Schulweg sondern auch im Alltag  tragen.

Jedoch: Nicht nur für Kinder gilt: ‚Sicherheit durch Sichtbarkeit‘,  auch Erwachsene und im Besonderen ältere Verkehrsteilnehmer sollten sich in der dunklen Jahreszeit Kleidungsstücke anziehen, mit denen sie gut wahrgenommen werden, Autofahrer können sich viel eher auf einen frühzeitig sichtbaren Fußgänger einstellen, als auf eine dunkel gekleidete Gestalt, die plötzlich am Straßenrand auftaucht.

Dies zeigt auch folgende Umfrage-Ergebnis: 90 Prozent der Fahrer, die nachts in einen Unfall mit einem Fußgänger verwickelt sind, geben an, den Fußgänger nicht gesehen zu haben – bei Tagunfällen mit Fußgängern sagen dies nur 19 Prozent der Fahrer.

Viele moderne Jacken besitzen bereits sinnvolle Details wie reflektierende Reißverschlusstaschen oder Ärmelbündchen. Rundum-Reflektoren sind zudem besser als ein einzelner, da sie eine 360 Grad-Sichtbarkeit begünstigen und andere Verkehrsteilnehmern die Bewegungen besser wahrnehmen können.
Wer nicht mit auffälligen Jackenfarben auf die Straße gehen möchte, kann seine Sichtbarkeit bereits durch retroreflektierende Streifen zum Aufnähen oder Aufbügeln verbessern. Gut geeignet zum Anbringen von zusätzlichen Reflektoren sind zudem Taschen oder Rucksäcke.

Aber: Helle Reflektoren sind besser als dunkle.
Da die "Lichtkonkurrenz" im morgendlichen Straßenverkehr sehr groß ist, reicht ein einzelnes reflektierendes Accessoire oft nicht aus. Die reflektierenden Materialien sollten deshalb auf Arme, Beine und Oberkörper gleichermaßen verteilt werden. Je heller die Reflexion ausfällt, desto sicherer. Deshalb sind helle, silberne oder weiße Reflektoren besser geeignet als rote oder blaue.
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