Landesverkehrswacht Hessen rät:
Die entscheidende Frage – Wann schneit es?
Wir Menschen können fast alles verändern. Aber keinesfalls das Wetter. Das ist eine Erkenntnis, die vor allem für Teilnehmer am Straßenverkehr wichtig ist. Bei Beachtung dieser Erkenntnis hätten viele Verkehrsunfälle mit schwerwiegendem Ausgang vermieden werden können.
Es liegt also an uns!
Zum Glück ist das ganz einfach. Wie sagt das Sprichwort so schön: Es gibt kein schlechtes Wetter – nur schlechte, weil unangepasste Kleidung. Und was für uns selbst und unsere Kleidung gilt, muss auch für unsere Fahrzeuge gelten. Bei uns Menschen kommen die Sommersachen zu Beginn der kalten Jahreszeit in den Schrank. Wenn Sie diese Regel konsequent auf Ihr Fahrzeug übertragen, fahren wir alle zusammen sicherer – und können damit sogar Leben retten!
Reifen für Schnee und Eis - seit 2010 gesetzlich vorgeschrieben!
Klaus Ruppelt, Präsident der Landesverkehrswacht, weist darauf hin: Seit Dezember 2010 gilt in Deutschland die geänderte Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Sie verpflichtet zur Benutzung wintertauglicher Reifen. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen motorisierte Verkehrsteilnehmer nur mit Winter- oder Ganzjahresreifen fahren. Nach geltendem Recht werden Verstöße jetzt also mit Bußgeld und Eintragung in die „Verkehrssünderkartei“ geahndet.
Es muss uns allen klar sein: Wenn es plötzlich „wintert“, ist auch das Argument „ich habe damit ja nicht gerechnet“ keine Entschuldigung. Kommt es zu einem Unfallschaden, kann das unter Umständen teuer werden. Gerade bei Vollkasko-Schäden mit „untauglichen Reifen“ kann auch Ihre Versicherung die Leistung kürzen.
Merke: Wer sich und sein Fahrzeug rechtzeitig gut vorbereitet, wird auch keine Probleme bekommen.
Hätten Sie es gewusst?
Die Winterreifenpflicht gilt auch für LKW und Motorräder! LKW müssen mindestens auf der Antriebsachse mit Winterreifen ausgestattet sein.
Die einfachste Regel lautet so: Winterbereifung – von O bis O!“
Haben Sie sich auch schon einmal gefragt, ab wann mit winterlichen Verhältnissen gerechnet werden muss? Als Verkehrsteilnehmer sollten Sie mit dem Reifenwechsel nicht so lange warten, bis der Wetterbericht den Winter einläutet – und das schon aus Termingründen.
Von O bis O – wenn Sie Ihr Fahrzeug von Oktober bis Ostern wintertauglich halten, sind Sie in aller Regel auf der sicheren Seite. Diese wirklich einfache Regel trifft in aller Regel wirklich sehr gut. Warum? Dafür gibt es einen einfachen, aber wichtigen Grund: Die „ von O bis O“-Regel hat eine handfeste physikalische Ursache:
Hätten Sie es gewusst?
Unter einer Temperatur von nur 7 Grad Celsius lassen die Fahreigenschaften von Sommerreifen deutlich nach.
Also: Schauen Sie auf den Kalender – wird es nicht langsam Zeit, sich um dieses Thema zu kümmern?
Die richtigen Reifen für den Winter – so sind Sie zu erkennen!
Welche Arten von Reifen sind „wintertauglich“ und woran sind sie zu erkennen? Beginnen wir mit der ersten und wichtigsten Frage:
Das neue „Winterreifen-Gesetz“ erlaubt echte Winterreifen und Ganzjahres-Reifen (auch Allwetterreifen genannt).
Wichtig:
Ebenso wie Sommerreifen müssen Winterreifen eine ausreichende Profiltiefe aufweisen.
Zulässige Winterreifen erkennen Sie an folgenden Kennzeichnungen an der Reifenflanke:
M + S, M/S, M.S. Ein weiteres Erkennungsmerkmal kann das Schneeflocken-Symbol sein.
Hätten Sie es gewusst?
Winterreifen „arbeiten“ optimal bei einer Profiltiefe von 12 mm. Auch wenn der Gesetzgeber 1,6 Millimeter vorschreibt, sollte das Profil mindestens vier Millimeter tief sein. Merke: Wenn das Profil sich der Tiefe von 4 mm nähert, verlängert sich der Bremsweg gegenüber dem Optimum erheblich!
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