Lang und sicher – der Weihnachtsbaum als Ladung
Die Nachfrage nach Weihnachtsbäumen ist enorm: In 2014 wurden 29 Millionen Exemplare verkauft, so der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie. Wer den Baum mit dem Auto sicher nach Hause bringen möchte, sollte ein paar Vorkehrungen treffen:
SO NICHT!!
Kleiner Baum oder großes Auto
Wer einen Kombi oder Van besitzt, kann den Christbaum im Kofferraum oder im Innenraum auf den zurückgeklappten Rücksitzen befördern. Allerdings muss er sicherstellen, dass der Baum weder die Sicht des Fahrers noch seine Bewegungsfreiheit einschränkt. Aus diesem Grund liegt der Baum am besten mit der Spitze nach vorne im Wagen. Sinnvoll ist eine Fixierung des Baums mit Gurten, damit er in Kurven oder plötzlich notwendigen Fahrmanövern wie einer Vollbremsung nicht verrutscht.
Der Baum darf hinten bis zu drei Meter überstehen, wenn der Weg zu seinem Bestimmungsort unter 100 Kilometer weit ist. Wer seinen Baum weiter transportieren möchte muss darauf achten, dass sich die Überstandlänge auf 1,5 Meter verringert (§22 StVO). Ragt der Weihnachtsbaum mehr als 1 Meter über die Rückstrahler hinaus, müssen Autofahrer das Baumende kennzeichnen. Hierzu eignet sich eine hellrote Fahne von mindestens 30 mal 30 Zentimeter Größe, ein gleich großes, hellrotes Schild oder ein senkrecht angebrachter zylindrischer Körper gleicher Farbe und Höhe. Dieser muss einen Durchmesser von mindestens 35 Zentimeter haben. All jene Sicherungsmittel dürfen nicht mehr als 1,5 Meter über der Fahrbahn angebracht sein.
Bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen sind zusätzlich mindestens eine rote Leuchte und ein roter Rückstrahler maximal 90 Zentimeter über der Fahrbahnoberfläche anzubringen. Generell darf die Ladung weder die Fahrzeugbeleuchtung noch das Kennzeichen verdecken.
Großer Baum oder kleines Auto
Wenn der Kofferraum zu klein oder der Baum zu groß ist, kommt er aufs Dach. Auf dem Dach wird der Christbaum genau andersherum transportiert: Die Spitze kommt nach hinten, damit der Luftwiderstand gering ist und der Fahrtwind keine Zweige abbricht – wobei auch hier die Empfehlung gilt, den Baum eingepackt zu transportieren. Als Halterung dienen Spanngurte – sie werden am jeweiligen Trägersystem und mit einer festen Schleife um den Stamm befestigt.
„Beachten Sie unbedingt die Vorschriften der Ladungssicherung“, rät Klaus Ruppelt, Vorsitzender der Verkehrswacht Wetzlar. „Der Baum darf selbst bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen oder gar herunterfallen. Er ist sonst ein Sicherheitsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer.“
Bei einem Verstoß gegen die Ladungssicherungspflichten drohen ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister. Auch für den Transport auf dem Dach gilt die Kennzeichnung bei Überhang.