News Übersicht – Landesverkehrswacht Hessen e.V.

Deutsche Verkehrsgerichtstag inGoslar

Wie jedes Jahr fand im niedersächsischen Goslar der Deutsche Verkehrsgerichtstag, hier der insgesamt 56. statt. Dort diskutierten Juristen, Wissenschaftler, Politiker und Spezialisten von Automobil- und Serviceclubs sowie Ministerien und Behörden aktuelle Themen rund um den Straßenverkehr.

Die mehr als 1800 Verkehrsexperten hatten in acht Arbeitskreisen u.a. über den Nutzen höherer Bußgelder für die Verkehrssicherheit und über eine neue Fassung des „Unfallflucht“-Paragrafen im Strafgesetzbuch beraten. Zu den weiteren Themen zählten Cannabis am Steuer, rechtliche Fragen des automatisierten Fahrens und überhöhte Gebühren, die deutsche Autofahrer nach Begehung kleinerer Verkehrsverstöße im Ausland an private Inkassobüros zahlen sollen.

Am 25. Januar wurde der Verkehrsgerichtstag in der Kaiserpfalz mit einer – wie schon seit Jahren – interessanten Eröffnungsansprache durch Generalbundesanwalt a.D.  Kay Nehm und der Begrüßungsansprache durch den Oberbürgermeister der Stadt Goslar Dr. Oliver Junk eingeleitet. Mit dem Plenarvortrag referierte Prof. Dr. Henning Kagermann, Präsident acatech, über das Thema: Autonome Systeme – Auswirkung auf Wirtschaft und Gesellschaft.
Nach der Tagung der Arbeitskreise wurden zum Abschluss des Kongresses von den Teilnehmern die Arbeitsergebnisse als Empfehlungen an den Gesetzgeber ausgesprochen.


Zuvor hatten sich Vertreter verschiedener Landesverkehrswachten, so auch Mitglieder verschiedener hessischer Orts- und Kreisverkehrswachten, die die Deutschen Verkehrswacht vertraten und natürlich auch interessiert an der Tagung teilnahmen, auf Einladung der DVW im Hotel „Achtermann“ versammelt, lauschten u. a. den Ausführungen des Präsidenten Prof. Kurt Bodewig und nahmen einen Körper und Geist stärkenden Imbiss ein, um dann anschließend die jeweiligen Arbeitskreise aufzusuchen.


Der Präsident der LVW Hessen nahm am Arbeitskreis „Sanktionen“ bei Verkehrsverstößen mit dem Schwerpunktthema Höhere Bußgelder: Heilmittel oder Abzocke? teil und nahm zur Kenntnis, dass, nachdem 1973 14 000 Verkehrstote zu beklagen gewesen seien, zum 1.5.1974 die Einführung der „Verkehrssünderkartei“ mit Punkten erfolgt sei. Danach sei eine erhebliche Novellierung mit teilweiser Anhebung der Geldbußen im Falle der „Nichtbepunktung“ für nicht verkehrssicherheitsrelevante Ordnungswidrigkeiten mit einem neuem Punktesystem eingeführt worden.

Für einen Praktiker war es nachvollziehbar, dass der Arbeitskreis mit seiner Empfehlung eine pauschale Erhöhung der Bußgeldsätze abgelehnt hat. Richtig ist dabei auch, dass überhöhte Geschwindigkeiten, die nichts mit Geschwindigkeitsbeschränkungen, aber sehr viel mit der konkreten Verkehrssituation, wobei 20 km/h auch dort, wo sich kein Verkehrszeichen befindet, zu schnell sein und damit sehr häufig zu Verkehrsunfällen beitragen können.

Im Übrigen sind „Handyverstöße“ nur ein – in der Praxis häufig anzutreffendes - Beispiel, bei dem die Ahndung, nicht zuletzt wegen unzureichender Polizeiausstattung schwierig ist. Obwohl es sich beim Überholvorgang um eines der gefährlichsten Fahrmanöver handelt, ist es erstaunlich, wie gering in diesem Bereich die Sanktionen sind.

Der Arbeitskreis hat aber eine spürbare Anhebung der Geldbußen empfohlen, verbunden mit verstärkter Androhung von Fahrverboten, für besonders verkehrssicherheitsrelevante Verkehrsverfehlungen (namentlich Geschwindigkeits-, Abstands- oder Überhohlverstöße) unter Berücksichtigung des jeweiligen Gefährdungspotentials und der Verkehrssituation. Dies muß einhergehen mit einer nachdrücklicheren und effektiveren Verkehrsüberwachung, gerade an Unfallhäufungs- und Gefährdungsstellen.

Einem „Einkalkulieren“ von Geldbußen muss entgegengewirkt werden. Umgekehrt darf nicht der Eindruck der „Abzocke“ unter fiskalischen Gesichtspunkten entstehen.

In dem stark besuchten Arbeitskreis „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ wird u. a. als Thema gefragt, ob dieser Straftatbestand noch zeitgemäß sei. Diese Frage erscheint berechtigt, zumal die strafrechtlichen und versicherungs- vertragsrechtlichen Regelungen zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort zu gewichtigen Rechtsunsicherheiten führen und Verkehrsteilnehmer überfordert werden könnten. Vor diesem Hintergrund erinnert der Arbeitskreis daran, dass § 142 StGB ausschließlich zum Schutz Unfallbeteiligter und Geschädigter an der Durchsetzung berechtigter und der Abwehr unberechtigter Schadensansprüche diene. Außerdem sollten die Möglichkeiten der Strafmilderung oder des Absehens von Strafe bei tätiger Reue in § 142 Abs. 4 StGB reformiert werden. Im Übrigen sollte die Begrenzung auf Unfälle außerhalb des fließenden Verkehrs entfallen und die Regelung auf alle Sach- und Personenschäden erweitert werden.

Kurt Bodewig, der den Arbeitskreis „Cannabiskonsum und Fahreignung“ leitete, wies zur Einführung u.a. darauf hin, dass die neuen gesetzlichen Regelungen zum legalen Cannabiskonsum am 10. März 2017 in Kraft getreten seien, nach den Ärzten erlaubt sei, bei schwerwiegenden Erkrankungen und fehlenden anderen Behandlungsmöglichkeiten Cannabis zu verschreiben.

In seiner Empfehlung wies der Arbeitskreis darauf hin, dass der erstmalig im Straßenverkehr auffällig gewordene, gelegentliche Cannabiskonsument nicht ohne Weiteres als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen werde, sondern lediglich Zweifel an seiner Fahreignung auslöst, die er mittels einer MPU ausräumen könne. Aus dem Gebot der Verkehrssicherheit heraus sei es aber erforderlich, dass dann auch vor dem Hintergrund der Erkrankung die Fahreignung zu prüfen sei.

Die Tagung beendete Dr. Dieter Zetsche, Vorstandsvorsitzender der Daimler AG, in einem interessanten und launigen Streitgespräch mit dem Thema „Nachschlag“.

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Hessens bester Buslotse

Hessens bester Buslotse kommt von der Gesamtschule Solms

Bei dem in diesem Jahr in Solms stattfindenden 12. Landeswettbewerb der hessischen Bus-Scouts wurde Max Ambrosius von der IGS Solms unter den 28 aus acht Schulen angetretenen hessischen Buslotsen Landessieger 2017; aber auch seine  Mitschülerin Tessa Sophie Hennemann erreichte einen hervorragenden 3. Platz. Nur Antonia Vollmer von der Lichtbergschule in Eiterfeld gelang es, sich zwischen die beiden als Zweitbeste zu platzieren.

Im Rahmen seiner Begrüßung wies Präsident der Landesverkehrswacht Hessen, Klaus Ruppelt, u.a. auf die unschätzbare gesellschaftliche Bedeutung der Buslotsinnen und Buslotsen hin, die in dem Betreuungsbereich von zehn örtlichen Verkehrswachten mit nahezu 1000 Lotsen hessenweit ehrenamtlich tätig seien. Er hob hervor, dass die Buslotsen  ein unverzichtbarer Baustein in der Schulwegsicherheit geworden seien, die mithelfen, den Schulweg sicher zu machen und dies nicht nur im Schulbus selbst, sondern auch an der Bushaltestelle sowie beim Ein- und Aussteigen. Freundlich und höflich aber auch bestimmend und couragiert soll ein Buslotse sein. Dies sind nur einige Eigenschaften der langen Liste an Kompetenzen der hier anwesenden Buslotsen. Von einem Buslotsen, der freiwillig diese Aufgabe übernimmt, wird erwartet, dass er Streitschlichter, Ansprechpartner und Helfer, aber auch Vorbild ist.

Also: Auch eine „gute Schule fürs Leben“. Unter den Ehrengästen begrüßte Ruppelt u.a. den Bundestagsabgeordneten Hans-Jürgen Irmer, den Polizeipräsidenten Bernd Paul, Dr. Hendrik Schüler, Referatsleiter im hessischen Wirtschaftsministerium, Simone Vetter, Leiterin Schulverwaltungsamt Lahn-Dill-Kreis, Manfred Viand, Wetzlarer Stadtrat, den ehemaligen Schulleiter der Freiherr-vom-Stein-Schule Wetzlar Wilfried Paeschke sowie den Braunfelser Bürgermeister Wolfgang Keller, der es sich trotz Krankheit nicht hatte nehmen lassen, an der Veranstaltung teilzunehmen undals Schirmherrn den Solmser Bürgermeister Frank Inderthal.

Bürgermeister Inderthal dankte den Buslotsen für ihre Bereitschaft, sich in einer Ellenbogengesellschaft freiwillig für andere einzusetzen und Verantwortung zu übernehmen. Irmer plädierte für den Einsatz von Buslotsen an allen weiterführenden Schulen und versicherte den Busscouts, dass sie während ihrer Tätigkeit Erfahrungen sammeln, von denen sie in ihrem späteren Leben profitieren würden. „Menschen wie Sie können wir bei der Polizei sehr gut gebrauchen“ motivierte Polizeipräsident Paul die Schüler in Bezug auf ihre Berufswahl. Die Scouts leisteten wertvolle Arbeit, um den Busfahrer zu entlasten, so der Polizeipräsident.  Dr. Schüler lobte die Busscouts als Konfliktmanager mit Vorbildfunktion

Der Wettbewerb, der aus Theorie und Praxis bestand, stellte hohe Anforderungen an alle Teilnehmer. Begonnen wurde mit dem Rollenspiel, bei dem jeweils zwei Buslotsen, die einander  zugelost worden waren,

Konfliktsituationen im Rahmen des Stegreifspiels zu bewältigen hatten, dabei stellte einer den Buslotsen und der andere den Uneinsichtigen dar. Hierbei wurden Verhalten und Geschick bei der Lösung verschiedener Problemsituationen, die an der Haltestelle oder im Bus auftreten können, nachgespielt, wobei die beiden Akteure durch eine fachkundige Jury bewertet wurden.

Ein weiteres Element des Wettbewerbs stellte der Wissenstest dar, der die Lösung wichtiger Fragen speziell für Buslotsen enthielt.

Auch der Reaktionstest, bei dem es um das „Wechselspiel“ zwischen Gas- und Bremspedal ging, musste gemeistert werden.

Beim Trocken-Ski-Slalom, den jeweils zwei ausgeloste Wettbewerber zu absolvieren hatten, musste durch Schnelligkeit und Exaktheit Team- aber auch Führungsfähigkeit bewiesen werden.

Die Siegerehrung nahmen der Präsident der Landesverkehrswacht und Bürgermeister Frank Inderthal vor. Dabei ehrten sie besonders die drei Erstplatzierten Max Ambrosius, Antonia Vollmer und Tessa Sophie Hennemann.  Alle teilnehmenden Buslotsen erhielten eine Urkunde und ein Präsent. Die Erstplatzierten erhielten zusätzlich einen Geldpreis.

"Mit diesem Wettbewerb wollen wir die Motivation für den ehrenamtlichen Einsatz der Buslotsen fördern und ihre soziale Kompetenz stärken, zugleich den Schülern für ihr professionelles und routiniertes Auftreten beim Wettbewerb unseren Dank aussprechen", beendete der Präsident der Landesverkehrswacht Hessen den Wettbewerb und betonte zugleich, „dieser Wettbewerb ist einmalig in Deutschland".

Hessens bester buslotse

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Trübe Aussichten

PKW-Beleuchtung bei Nebel richtig einsetzen

Zwar sank laut Statistischen Bundesamt in 2016 die Zahl nebelbedingter Verkehrsunfälle im Vergleich zum Vorjahr von 661 auf 542. Allerdings stieg die Zahl der Getöteten im Vergleichszeitraum um ein Drittel an. Um das Unfallrisiko bei Nebelfahrten zu mindern, kommt es auch auf den richtigen Einsatz von Nebelscheinwerfern und Nebelschlussleuchte an.

Den Schleier lichten

Wenn die Sicht durch Nebel, Regen oder Schnee erheblich eingeschränkt ist, müssen Autofahrer auch am Tag das Abblendlicht einschalten. Auf Landstraßen ist das etwa bei einer Sichtweite von unter 100 Metern, auf Autobahnen unter 150 Metern der Fall. Nur bei diesen Verhältnissen dürfen auch die Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden. Das Fernlicht ist im Nebel eher ungeeignet. Klaus Ruppelt, Präsident der Landesverkehrswacht Hessen und Richter a.D. „Der Fahrer sollte das Fernlicht bei dichtem Nebel ausgeschaltet lassen“. Die feinen Wassertropfen reflektieren den Schein so stark, dass er dadurch eher geblendet wird. Nebelscheinwerfer bringen eine bessere Sicht.nebelrückleuchte

Zusätzliche Sicherheit geben Nebelschlussleuchten. Sie dürfen aktiviert werden, wenn die Sicht weniger als 50 Meter beträgt. Durch die Nebelschlussleuchten hat der Hinterherfahrende  eine bessere Orientierung. Umgekehrt blenden aber die sehr hellen roten Nebelschlussleuchten schnell und müssen daher bei einer Sichtweite von mehr als 50 Meter wieder ausgeschaltet werden.

Abstand und Tempo anpassen

Bei Nebel heißt es, Abstand halten, um Kollisionen zu vermeiden. Auch bei langsamer Fahrt ist es empfehlenswert, eine Lücke von mindestens 25 Meter zum Vordermann einzuhalten. Bei Fahrten auf der Landstraße oder Autobahn geben Leitpfosten Orientierung; sie stehen in einem Abstand von 50 Metern.  Auch das Tempo muss den Witterungsbedingungen angepasst werden. Beträgt die Sichtweite allerdings weniger als 50 Meter, gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Der Autofahrer muss im Herbst und Winter mit Nebelbänken rechnen und seine Fahrweise immer auch der Witterung anpassen.

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