News Übersicht – Landesverkehrswacht Hessen e.V.

Weihnachtsbaum-Transport

Lang und sicher – der Weihnachtsbaum als Ladung

Die Nachfrage nach Weihnachtsbäumen ist enorm: In 2014 wurden 29 Millionen Exemplare verkauft, so der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie. Wer den Baum mit dem Auto sicher nach Hause bringen möchte, sollte ein paar Vorkehrungen treffen:

 Weihnachtsbaum-Transport SO NICHT!!

Kleiner Baum oder großes Auto

Wer einen Kombi oder Van besitzt, kann den Christbaum im Kofferraum oder im Innenraum auf den zurückgeklappten Rücksitzen befördern. Allerdings muss er sicherstellen, dass der Baum weder die Sicht des Fahrers noch seine Bewegungsfreiheit einschränkt. Aus diesem Grund liegt der Baum am besten mit der Spitze nach vorne im Wagen. Sinnvoll ist eine Fixierung des Baums mit Gurten, damit er in Kurven oder plötzlich notwendigen Fahrmanövern wie einer Vollbremsung nicht verrutscht.

Der Baum darf hinten bis zu drei Meter überstehen, wenn der Weg zu seinem Bestimmungsort unter 100 Kilometer weit ist. Wer seinen Baum weiter transportieren möchte muss darauf achten, dass sich die Überstandlänge auf 1,5 Meter verringert (§22 StVO). Ragt der Weihnachtsbaum mehr als 1 Meter über die Rückstrahler hinaus, müssen Autofahrer das Baumende kennzeichnen. Hierzu eignet sich eine hellrote Fahne von mindestens 30 mal 30 Zentimeter Größe, ein gleich großes, hellrotes Schild oder ein senkrecht angebrachter zylindrischer Körper gleicher Farbe und Höhe. Dieser muss einen Durchmesser von mindestens 35 Zentimeter haben. All jene Sicherungsmittel dürfen nicht mehr als 1,5 Meter über der Fahrbahn angebracht sein.

Bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen sind zusätzlich mindestens eine rote Leuchte und ein roter Rückstrahler maximal 90 Zentimeter über der Fahrbahnoberfläche anzubringen. Generell darf die Ladung weder die Fahrzeugbeleuchtung noch das Kennzeichen verdecken.

Großer Baum oder kleines Auto

Wenn der Kofferraum zu klein oder der Baum zu groß ist, kommt er aufs Dach. Auf dem Dach wird der Christbaum genau andersherum transportiert: Die Spitze kommt nach hinten, damit der Luftwiderstand gering ist und der Fahrtwind keine Zweige abbricht – wobei auch hier die Empfehlung gilt, den Baum eingepackt zu transportieren. Als Halterung dienen Spanngurte – sie werden am jeweiligen Trägersystem und mit einer festen Schleife um den Stamm befestigt.

„Beachten Sie unbedingt die Vorschriften der Ladungssicherung“, rät Klaus Ruppelt, Vorsitzender der Verkehrswacht Wetzlar. „Der Baum darf selbst bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen oder gar herunterfallen. Er ist sonst ein Sicherheitsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer.“

Bei einem Verstoß gegen die Ladungssicherungspflichten drohen ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister. Auch für den Transport auf dem Dach gilt die Kennzeichnung bei Überhang.

Weihnachtsmarkt

„Wer fährt, trinkt nicht –
                    wer trinkt, fährt nicht“

Ein Besuch auf dem Weihnachtsmarkt gehört für viele Menschen zur Adventszeit dazu. Ob mit Freunden, Verwandten oder Arbeitskollegen – die Verabredung auf einen Glühwein bei kalten Temperaturen freut jeden. Wer danach mit dem Auto nach Hause fahren möchte, sollte auf alkoholfreie Alternativen umsteigen.

Klaus Ruppelt, Präsident der Landesverkehrswacht Hessen rät allen Autofahrern, die Devise „Wer fährt, trinkt nicht; wer trinkt, fährt nicht“ zu verinnerlichen.   Glühwein ist besonders tückisch: Da er nach Angaben des Deutschen Weininstituts mindestens sieben Prozent Alkohol haben muss und meist stark gesüßt ist, ist er „süffig“ und „verlangt nach mehr“.

Allerdings geht der Alkohol dank des hohen Zuckergehalts und der Wärme rasch ins Blut; je nach Statur und Körpergewicht ist die 0,3 Promillegrenze schnell erreicht, bei der erste Ausfallerscheinungen auftreten können. Autofahrer, die mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben, begehen – auch ohne Anzeichen von Fahrsicherheit oder der Verursachung eines Verkehrsunfalls – eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu dreitausend Euro geahndet werden kann (§ 24a StVG). Für Fahranfänger und für Autofahrer unter 21 Jahren gilt das absolute Alkoholverbot (§ 24c Abs. 1 StVG).

Alkohol kann die Fahrtüchtigkeit enorm beeinträchtigen; die Reaktionszeit und die Wahrnehmungsfähigkeit können bereits bei kleinen Mengen nachlassen. Auch  Veränderungen beim Sehen können auftreten: Die Fahrer können Farben nicht mehr richtig erkennen, die Augen werden lichtempfindlicher und das Blickfeld verengt sich. Alle Symptome erhöhen das Unfallrisiko. Ermüdung, eine erhöhte Risikobereitschaft und Selbstüberschätzung verschärfen die Problematik.

Wer auf dem Weihnachtsmarkt auf den Genuss von alkoholischen Getränken nicht verzichten möchte, lässt am besten das Auto stehen und fährt mit Bus, der Bahn oder dem Taxi. Als angenehmer Nebeneffekt entfällt die Suche nach einem Parkplatz in den ohnehin übervollen Innenstädten und die Nerven bleiben geschont.

Viele Mängel beim Licht-Test

Wiesbaden.

Schlechtes Licht in Hessen.

Auf 34,7 Prozent und damit 2,5 Punkte über dem Bundesdurchschnitt ist die Mängelquote beim Licht-Test gestiegen.
11.733 Auswertungen von geschätzten 320.000 Tests zeigten bei 4.070 Pkw Mängel.
Erneut gestiegen auf rund elf (Vorjahr: 10,0) Prozent sei die Zahl der zu hoch eingestellten Scheinwerfer.
Dies löse eine gefährliche Blendwirkung auf dunklen und nassen Straßen im Begegnungsverkehr aus.
Jürgen Karpinski, Präsident des hessischen Kfz-Gewerbes verwies auch auf die Mängel beim Bremslicht.
5,3 (Vorjahr: 4,4) Prozent Mängelquote seien bei den Überprüfungen im Oktober registriert worden. Die gesamte Mängelquote sei zu hoch. Auf den Pkw-Bestand in Hessen hochgerechnet bedeute sie nämlich, dass von den rund 3,5 Millionen Pkw 1,2 Millionen Mängel haftet unterwegs seien.
Ursachen seien das unverändert steigende Fahrzeugalter in Kombination mit einem schwachen Wartungsbewusstsein.
Karpinski rief die Autofahrerinnen und Autofahrer in Hessen auf, vor allem während der dunklen Jahreszeit verstärkt
auf eine intakte Beleuchtungsanlage des Autos zu achten. Sehen und gesehen werden gelte uneingeschränkt,
sagte der Verbandspräsident.

Wörtlich: "Licht ist Sicht ist Sicherheit."


Der Licht-Test im Oktober ist eine Gemeinschaftsaktion des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes
und der Deutschen Verkehrswacht unter der Schirmherrschaft des Bundesverkehrsministers.

Licht Test 2015

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