News Übersicht – Landesverkehrswacht Hessen e.V.

Angespannt...

Mit Fahrradanhänger sicher radeln

Fahrräder werden immer mehr für den Transport von Gepäck oder Kindern genutzt. Neben den speziellen Lastenrädern ist der Fahrradanhänger eine günstige und flexible Alternative, da er an den meisten Fahrradmodellen angebracht werden kann. Wer mit solch einem Gespann sicher unterwegs sein möchte, muss vor allem auf eine verkehrssichere Ausstattung achten. Aber auch die besonderen Fahreigenschaften sollte jeder im Blick behalten, um sich und andere nicht zu gefährden.

Ist ein Radfahrer mit Anhänger unterwegs, muss er sein Fahrverhalten diesem Umstand anpassen. Die Länge des Gespanns vergrößert den Kurvenradius. Bei zweirädrigen Anhängern muss er auch dessen Breite einplanen und kann z. B. nicht mehr durch enge Lücken fahren. Durch seinen tiefen Schwerpunkt rollt der Anhänger zwar relativ stabil, trotzdem kann ein Bordstein ein Hindernis darstellen, das das Gleichgewicht stört – dem Radfahrer ist dann zur vermehrten Vorsicht geraten, um ein Umkippen zu vermeiden. Eine gleichmäßige Verteilung der Ladung ist besonders wichtig.

In keinem Fall darf ein Radfahrer das höhere Gesamtgewicht unterschätzen, gerade beim Anfahren oder beim Benutzen einer Straße mit Gefälle. Auch beim zügigen Abbiegen wirken größere Fliehkräfte, die das Zugfahrrad zur Seite drücken können.
Der Bremsweg verlängert sich ebenfalls durch die höhere Masse. Wichtig ist immer, den Anhänger nicht zu überladen, weil dadurch die Bremsen überfordert werden. Maximal 40 Kilogramm dürfen zugeladen werden, wenn der Hersteller nicht sogar weniger vorschreibt. Vor allem bei Lastenanhängern mit einer sogenannten Hochdeichsel, die in Sattelnähe am Rahmen befestigt wird, muss die Verzögerung vorsichtig dosiert werden, sonst schiebt der Anhänger das Hinterrad hoch und der Bodenkontakt geht verloren.  

Bei einer Tiefdeichsel besteht jedoch dieses Problem nicht. Sie wird auf Höhe der Fahrrad-Achse angebracht und ist bei Anhängern für die Mitnahme von Kindern vorgeschrieben. Bis zu zwei Kinder unter sieben Jahren dürfen in dafür vorgesehene Anhänger transportiert werden. Für Kinder mit Behinderung gilt die Altersgrenze nicht. Wird nur ein Kind transportiert, sollte es in der Mitte platziert werden, um das Gewicht gleichmäßig zu verteilen.

Klaus Ruppelt, Präsident der Landesverkehrswacht Hessen:„Kinder sind im Fahrradanhänger sicher untergebracht; sie sitzen bequem und sind durch den Aufbau gut geschützt. Dabei müssen sie immer angeschnallt sein und die vorgeschriebene Körpergröße als auch das Körpergewicht eingehalten werden. Zudem ist es sinnvoll, dass auch Kinder im Anhänger einen Schutzhelm tragen.“

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Heuschnupfen

Mit Heuschnupfen:
Vorsicht im Straßenverkehr

Pollenallergie ist die am häufigsten auftretende Allergieform in Deutschland.

Gräser, Baum- und Kräuterblüte führen ab dem Frühjahr bei etwa jedem Sechsten zu Heuschnupfen, das heißt zu geschwollenen und brennenden Augen oder Juckreiz. Das schränkt nicht nur die Lebensqualität ein; die körperlichen Beeinträchtigungen können im Straßenverkehr gefährlich werden. Auch die Einnahme von Antihistaminika kann problematisch sein.

 Wer unter heftigen Allergiesymptomen leidet, fühlt sich oft matt und müde,unkonzentriert und reaktionsschwach. Geschwollene Augenlider können tränen und schmerzen – sich in diesem Zustand hinters Steuer zu setzen, ist riskant. Auch eine Nies-Attacke bei der Autofahrt ist nicht zu unterschätzen, denn beim Niesen schließt man die Augen und ist so im „Blindflug“ unterwegs, also nicht mehr fähig, in angemessener Weise auf die Verkehrssituation zu reagieren.

 Klaus Ruppelt, Präsident der Landesverkehrswacht Hessen: „Generell sollte jeder Verkehrsteilnehmer seine Fahrtauglichkeit immer selbstkritisch prüfen. Wer also krank ist oder starke allergische Reaktionen zeigt, muss sich ganz genau fragen, ob er fit für den Straßenverkehr ist so in der Lage ist bedenkenlos am Straßenverkehr teilzunehmen. Auch wenn Medikamente eingenommen worden sind, heißt es, einen Gang zurückzuschalten.“

 Die meisten lokal angewendeten Arzneien wie Augen- oder Nasentropfen sind unbedenklich für die Fahrtüchtigkeit. Allerdings zeigen einige stärkere Allergiepräparate wie Histamin-Rezeptorblocker (Antihistaminika) sedierende Nebenwirkungen und vertragen sich nicht gut mit einer aktiven Verkehrsteilnahme.

Besonders bei Antihistaminika der 1. Generation ist es besser, sie abends einzunehmen, da sie ermüden und schläfrig machen.

Bei Behandlung von Allergien wie Heuschnupfen ist es wichtig, mit dem Arzt oder dem Apotheker die Menge und Dauer der Einnahme zu besprechen und Nebenwirkungen sowie den Einfluss auf ihre Fahrtauglichkeit zu erfragen. Generell ist zu mehr Vorsicht geraten, wenn die Medikation begonnen bzw. das Präparat gewechselt wird. Alkohol sollte nie mit Antiallergika kombiniert werden.

Allergiker sind gut beraten, in ihrem Auto hochwertige Pollenfilter zu installieren. Darin verfangen sich Staub und Pollen und werden abgehalten, mit der Luft nach innen zu fließen. Da die Leistungsfähigkeit der Filter mit der Zeit nachlässt, sollten sie möglichst jedes Jahr gewechselt werden – sinnvollerweise, bevor die Pollen fliegen.

heuschnupfen - pollen

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Mut zur Lücke!

Sicherheitsabstand beim Überholen von Radfahrern

Besonders in Städten mit hektischem Verkehr klagen Radfahrer über aggressives Verhalten der Autofahrer – und umgekehrt beschweren sich die Autofahrer über aggressive Radfahrer. Zu dichtes Auffahren und riskante Überholmanöver sind keine Seltenheit. Während Autofahrer durch die Karosse abgeschirmt sind, sind Radfahrer ungeschützt unterwegs. Autofahrer sind gehalten, immer ausreichend Abstand zu Radfahrern zu wahren, vor allem beim Überholen.

Für manche Autofahrer sind langsam fahrende  Radler oder Radfahrer, die sich in der Mitte der Fahrbahn einordnen, eine Geduldsprobe. Die Versuchung ist groß, sich an ihnen vorbei zu drängeln, auch auf Kosten des gebotenen Sicherheitsabstands. Das geht zwar in den meisten Fällen gut, doch wenn sich der Autofahrer beim Abstand verschätzt oder aufgrund des Gegenverkehrs oder eines Hindernisses plötzlich einscheren muss, sieht es für den Radfahrer schlecht aus.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) und verschiedene Gerichtsurteile geben vor, wie viel Platz zum Rad bleiben muss: mindestens 1,5 Meter; d.h. für die Autofahrer auf Distanz zu gehen!

Klaus Ruppelt, Präsident der Landesverkehrswacht Hessen: „Für den Überholvorgang gibt es Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Autofahrer, die den Sicherheitsabstand nach ihrem Gefühl entscheiden, handeln nicht verantwortlich. Sicherheit ist durch eine konkrete Situation, durch Wetterlage und durch die handelnden Akteure bestimmt. Entsprechend muss der Sicherheitsabstand betrachtet werden – auf jeden Fall ist immer Rücksicht und in nicht eindeutigen Verkehrssituationen Zurückhaltung geboten.“

Für den Überholvorgang regelt § 5, Absatz 4 der StVO: „Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fußgängern  und zu den Radfahrern, eingehalten werden.“

In der Vergangenheit wurde von mehreren Gerichten ein Mindestabstand von eineinhalb Meter als „ausreichend“ beurteilt. Dies gilt aber nur bei einer relativ günstigen Ausgangssituation. Ist das überholende Fahrzeug ein LKW oder fährt es schneller als 90 km/h bzw. wird auf dem zu überholenden Fahrrad zum Beispiel ein Kind transportiert, vergrößert sich der geforderte Mindestabstand. Bei schlechten Wetter- oder Fahrbahnverhältnissen ist ebenfalls eine größerer Zwischenraum einzuhalten.

Ruppelt weist darauf hin: „Die Gerichtsurteile sind kein Freibrief für Radfahrer, sich auf der Fahrbahn egoistisch zu benehmen, auch sie müssen sich rücksichtsvoll verhalten. Sammeln sich Autos hinter ihnen an, die nicht überholen können, müssen sie an geeigneter Stelle langsamer fahren und den Überholvorgang ermöglichen“.

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