News Übersicht – Landesverkehrswacht Hessen e.V.

Landeswettbewerb der Buslotsen

Höflich bleiben und kühlen Kopf bewahren

13. Landeswettbewerb der Buslotsen in Niddatal-Ilbenstadt

Zu ihrem 13. Landeswettbewerb für Schulwegbegleiter hatte die Landesverkehrswacht am 27.09. nach Ilbenstadt in das Bürgerhaus des Stadtteils Niddatal eingeladen.

24 Lotsen, die durch besondere Leistungen schulintern auf sich aufmerksam gemacht haben, hatten sich als Teilnehmer für den Wettbewerb qualifiziert.

Deutlich wird bei ihrem Einsatz: An den Bushaltestellen herrscht nicht selten ein mittleres Chaos, Störenfriede müssen besänftigt werden. Buslotse zu sein, ist kein einfacher „Job“. Derartige Situationen kennen alle, die den Schulweg mit dem Bus erfahren haben. Fast zeitgleich mit dem „Gong“ verlassen alle Schüler die Schule und stürmen in Richtung Bushaltestelle, um mit dem Bus den Heimweg anzutreten. Dabei ist es wichtig, dass der Lotse sich freundlich und höflich aber auch bestimmend und couragiert verhält.

Er muss bei seiner täglichen ehrenamtlichen Tätigkeit Kompetenz beweisen. Dies sind nur einige der vielen Eigenschaften, die eine Buslotsin oder ein Buslotse auszeichnen. Dies alles sollten die vierundzwanzig besten Buslotsen Hessens beim Landeswettbewerb im Bürgerhaus von Ilbenstadt unter Beweis stellen.

Im Rahmen seiner Begrüßung wies Präsident Klaus Ruppelt auf die unschätzbare gesellschaftliche Bedeutung der Buslotsinnen und Buslotsen hin, die in dem Betreuungsbereich von neun Schulen mit über 600 Lotsen landesweit ehrenamtlich tätig seien.

Mit Freude begrüßte er die der Einladung gefolgten Ehrengäste, die durch ihr Erscheinen die Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements der teilnehmenden  Schüler bezeugten. In ihren Grußworten hoben alle Gäste, der Bürgermeister von Niddatal Dr. Hertel, der Kreisbeigeordnete des Wetteraukreises Matthias Walther, der EPHK Gerhard Keller, i.V. von Polizeipräsident Bernd Paul, PP Mittelhessen sowie Dietrich Lobedank i.V. von Frau Dr. zur Heiden, Leiterin SSA Friedberg, die besondere gesellschaftliche Bedeutung ihrer Tätigkeit hervor.

imbus

Der Landeswettbewerb, der aus theoretischen und praktischen Teilen besteht, stellte hohe Anforderungen an alle Teilnehmer. Gestartet wurde mit dem Rollenspiel, das bei der Bewertung den höchsten Stellenwert besaß. Jeweils zwei Buslotsen von verschiedenen Schulen, die einander  zugelost worden waren, hatten Aufgaben für ihr gemeinsames Rollenspiel zu bewältigen, wobei einer den Buslotsen und der andere den Störenfried darstellte. Hierbei wurden Verhalten und Geschick bei der Lösung verschiedener Problemsituationen, die an der Haltestelle oder im Bus auftreten können, nachgespielt. Nach jeder Sequenz wurden die beiden Akteure durch eine fachkundige Jury bewertet.Geschickt und souverän lösten alle Buslotsen manch‘ heikle Situation. Ein weiteres Element des Landeswettbewerbs stellte der Wissenstest dar, der die Lösung wichtiger Fragen speziell für Buslotsen enthielt. Auch der Reaktionstest, bei dem es um das „Wechselspiel“ zwischen Gas- und Bremspedal ging, musste gemeistert werden.

Beim Trocken-Ski-Slalom, den jeweils zwei ausgeloste Wettbewerber zu absolvieren hatten, musste durch Schnelligkeit und Exaktheit Teamfähigkeit bewiesen werden.Nach dem Mittagessen und vor der Siegerehrung hatten die Buslotsen Gelegenheit zu einem Erfahrungsaustausch. Sie konnten selbst erlebte Probleme ansprechen und Lösungsstrategien suchen. Als Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bezeichneten die Lotsen u.a. das Drängeln und Schubsen an der Bushaltestelle und beim Einsteigen, wobei ihnen bewusst ist, dass Schulbuslotsen keine Gewalt anwenden dürfen. Zur Lösung von alltäglichen Situationen in den Schulbussen ist deshalb soziale und kommunikative Kompetenz gefragt, die Körpersprache, Gestik und Mimik muss das Gesprochene unterstützen!“

siegerehrungDie Siegerehrung nahmen der Präsident der Landesverkehrswacht  und die stellvertretende Vorsitzende der Verkehrswacht Wetteraukreis Frau Reichert vor, wobei Klaus Ruppelt den Einsatz der Buslotsen im Rahmen ihres ehrenamtlichen Dienstes für die Sicherheit ihrer Mitschüler besonders hervorhob und ihnen Buslotsinnen für ihr sehr professionelles und routiniertes Auftreten beim Wettbewerb gratulierte.

Besonders wurden die Siegerin Klara Fischer, Hünfeld, die zweitplatzierte Maya Peters, Eichenzell, sowie der drittplatzierte Fabian Inderthal, Schüler der GS Solms geehrt.  Alle teilnehmenden Buslotsen erhielten eine Urkunde und ein Präsent, wobei die ersten sechs Sieger zusätzlich mit einem Geldpreis belohnt wurden.

Die Buslotsen sorgten ehrenamtlich für die Sicherheit an der Schulbushaltestelle, beim Ein- und Aussteigen sowie während der Fahrt. Sie schlichten Streit zwischen den Schülern und verhindern durch ihre Anwesenheit und ihr Auftreten Sachbeschädigungen im Schulbus. Eine bemerkenswerte Leistung: Schüler übernehmen Verantwortung für Schüler! 

"Mit diesem Wettbewerb wollen wir die Motivation für den ehrenamtlichen Einsatz der Buslotsen fördern und ihre soziale Kompetenz stärken, zugleich den Schülern unseren Dank aussprechen", beendete Klaus Ruppelt den Wettbewerb.

team

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Cannabis als Risiko

Cannabis als Risiko für die Verkehrssicherheit 

Symposium von DVW und BADS diskutierte kritisch über Cannabiskonsum im Straßenverkehr.
Die Teillegalisierung von Cannabis ist problematisch, wenn es um eine sichere Verkehrsteilnahme geht.
cannabisZu diesem Thema veranstalteten die Deutsche Verkehrswacht (DVW) und der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS) am 21. November 2018 in der Vertretung des Saarlandes beim Bund in den Ministergärten in Berlin das Symposium „Cannabiskonsum kontra Verkehrssicherheit“. Experten aus Politik, Gerichtsbarkeit, Rechtsmedizin und der Polizei hoben dabei das Risikopotential im Straßenverkehr hervor, wobei sie die Grenzen für Cannabis-Patienten ebenso thematisierten wie die Kriminalisierung von Freizeitkonsumenten.

DVW-Präsident Prof. Kurt Bodewig führte als Moderator in den Interessenkonflikt beim Cannabiskonsum im Verkehr konstruktiv ein: „Unser oberstes Gebot ist die Verkehrssicherheit und das heißt, Cannabis-Patienten klar ihre Grenzen im Straßenverkehr aufzeigen. Bei illegalem Konsum ist in diesem Spannungsfeld ein verhältnismäßiger Sanktionsrahmen nötig. Das Fahren im Rausch darf grundsätzlich nicht verharmlost werden, gleichzeitig müssen wir auf die steigende Anzahl der Cannabis-Patienten reagieren. Der diesjährige Verkehrsgerichtstag in Goslar hatte dazu einen angemessenen Beschluss gefasst, der sich auch in der Fahrerlaubnisverordnung wiederfinden sollte.“

In Deutschland trat am 10. März 2017 ein Gesetz in Kraft, das Ärzten erlaubt, in bestimmten Fällen Cannabis zu therapeutischen Zwecken zu verschreiben. Damit ist es eingeschränkt erlaubt, auch berauscht am Straßenverkehr teilzunehmen. Befürchtet wird dadurch eine zusätzliche Gefährdung der Verkehrssicherheit nicht nur durch Patienten, sondern auch durch eine Verharmlosung des Risikos bei illegalem Konsum. Andererseits führt es aber auch zu einer verkehrsrechtlichen Diskrepanz im Umgang mit Freizeitkonsumenten, die schon bei einmaliger Rauschfahrt hart bestraft werde.

symposiumRichter am Bundesgerichtshof a.D. Kurt Rüdiger Maatz hob in seinem Referat unter anderem auf den Zielkonflikt zwischen Betäubungsmitteln einerseits und Arzneimitteln andererseits ab. Die von der Bundesregierung zwischenzeitlich vertretene Meinung, Patienten, denen Cannabis verschrieben werde, verhielten sich regelkonform und stellten deshalb keine Gefahr für die Verkehrssicherheit dar, müsse durch eingehende weitere Forschung belegt werden. Dazu machte er klar: „Es darf unter den Aspekten der Verkehrssicherheit kein Privileg für Cannabis als Medizin geben, deshalb fordere ich insoweit auch die Streichung der sogenannten Medikamentenklausel im § 24a des Strassenverkehrsgesetzes.“ Dabei sollte der Umgang mit Alkohol an die strengeren Sanktionen von Cannabis angeglichen werden.

Auch Prof. Dr. med. Matthias Graw, Vorstand des Instituts für Rechtsmedizin in München, beleuchtete aus verkehrsmedizinischer Sicht die Eigenschaften von Cannabis als Rauschmittel und als Medikament. Die Wirkung habe einen nachweisbaren Einfluss auf die psychische und physische Verfassung der Konsumenten. Sein Urteil: „Diese Zustandsbeschreibungen lassen sich mit der geforderten Leistungsfähigkeit im Sinne einer Fahrsicherheit nicht vereinbaren, sodass von einem erhöhten Unfallrisiko auszugehen ist.“ In diesem Zusammenhang verwies er bei medizinisch verabreichten Cannabis auf die große Verantwortung von Ärzten und Patienten.

Die Kölner Fachanwältin für Verkehrsrecht Ulrike Dronkovic erklärte, dass das Strafmaß bei Fahrten unter illegalem Einfluss von Cannabis nicht verhältnismäßig sei. Aus ihrer Sicht weise der einmalige Verstoß noch nicht auf Zweifel an der Fahreignung und rechtfertige somit nicht eine Entziehung der Fahrerlaubnis. Voraussetzung sei allerdings, dass keine weiteren Umstände hinzutreten und der von Sachverständigen empfohlene Blut-Grenzwert von 3 ng/ml nicht überschritten werde. An dem höheren Grenzwert werde sich jedoch kaum orientiert: „Insgesamt ist für mich aus juristischer Sicht nicht nachvollziehbar, dass die Behördenpraxis, insbesondere aber auch die Rechtsprechung sich nachhaltig den Empfehlungen der Grenzwertkommission verwehrt.“

Für Kirsten Lühmann, MdB, Verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion geht die Diskussion um legalen Cannabiskonsum an der Verkehrssicherheit vorbei. Da Cannabis das Potential habe, die Fahrtüchtigkeit einzuschränken, sei seine Zulassung im Straßenverkehr als zusätzlicher Risikofaktor bedenklich. Das „Feilschen“ um Grenzwerte im Vergleich zu Alkohol verharmlose die Gefährdung durch Rauschmittel. Für das Strafrecht sowie die Verkehrssicherheit sei nicht der Grenzwert sondern die tatsächliche Fahrtüchtigkeit relevant. Dieser Umstand solle nicht zu einem lockeren Umgang mit Cannabis sondern zu einem strengen und kontrollierten Umgang mit Alkohol und Medikamenten führen: „Abgesehen davon plädiere ich allerdings für ein weiteres Umdenken beim Thema legale und illegale Drogen und Straßenverkehr: Wer sich berauschen will – und wenn auch nur in geringem Maße – hat auf der Straße nichts zu suchen“.

Jürgen Kanngießer, Erster Polizeihauptkommissar, Autobahnpolizei Hildesheim befürchtete, dass die Teillegalisierung von Cannabisprodukten nicht ohne Folgen für die Verkehrssicherheit bleibe und darum im Straßenverkehr nicht gestattet sein solle. Zum einen seien Wirkung und Nebenwirkung schwer kontrollierbar. Zum anderen verdeutlichte er: „Während einer Kontrolle ist es problematisch zwischen behauptetem und tatsächlichem Konsum von Medizinalcannabis zu unterscheiden. Durch die unklare Rechtslage wird der Polizei die Möglichkeit genommen, effektiv im Sinne der Verkehrssicherheit zu handeln.“

Klaus Ruppelt, Präsident der Landesverkehrswacht Hessen und Richter a.D. schließt sich aus beruflicher Sachkenntnis vor allem den Ausführungen der Referenten Prof. Kurt Bodewig und Jürgen Kanngießer an, nach denen die Wahrung der Verkehrssicherheit höchste Priorität besitze, sodass den Ärzten, die aus medizinischen Gründen Patienten die Einnahme von Cannabis verschrieben, besondere Sensibilität aufweisen und dabei den Patienten u. a. einen entsprechenden schriftlichen Nachweis mit auf den Weg geben müsste.

Im Rahmen seiner Schlussworte erklärte der Präsident des BADS Dr. Peter Gerhardt, Vorsitzender Richter am OLG a. D. sich sehr zufrieden mit dem von BADS und der DVW veranstaltetem Symposium und wünschte sich für die Zukunft weitere von den beiden Organisationen durchzuführende Veranstaltungen.

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Keine Besserung an der Blenderfront

Licht-Test 2018 zeigt unverändert hohe Mängel bei Pkw

Lichttest 2018

Jeder dritte Pkw fährt mit mangelhafter Beleuchtungseinrichtung, jeder zehnte blendet andere Verkehrsteilnehmer. Das ist die Bilanz des Licht-Tests 2018. Meisterbetriebe der Kfz-Innungen haben im Oktober an Millionen Fahrzeugen die Beleuchtung überprüft. Mehr als 100 000 dieser Tests flossen in die jetzt von Deutscher Verkehrswacht (DVW) und Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) veröffentlichte Statistik ein.

Das Ergebnis: An 32,6 Prozent der Pkw wurde die Lichtanlage beanstandet. Damit blieb die Anzahl an Pkw mit Mängeln im Vergleich zu 2017 (32,7 Prozent) leider nahezu unverändert.

Ganz oben auf der Mängelliste stehen nach wie vor die Hauptscheinwerfer mit 23,7 Prozent (2017: 23,2 Prozent). Während der Anteil der Blender auf 10,3 Prozent leicht gestiegen ist (2017: 10 Prozent), hat die Quote zu niedrig eingestellter Frontlichter mit einem Anteil von 9,5 Prozent geringfügig abgenommen (2017: 9,9 Prozent). Bei vier Prozent der Fahrzeuge war ein Hauptscheinwerfer komplett ausgefallen (2017: 4,1 Prozent), bei 0,4 Prozent sogar beide (2017: 0,4 Prozent). In 8,4 Prozent der Tests fiel die rückwärtige Beleuchtung auf (2017: 8,6 Prozent), und bei vier Prozent war das Bremslicht defekt.

Im Vergleich der Bundesländer schneidet das Saarland am schlechtesten ab: Von allen Fahrzeugen, die dort für die Statistik gemeldet wurden, waren 54,2 Prozent mangelhaft. Überdurchschnittlich hohe Mängelquoten haben darüber hinaus Sachsen-Anhalt (42,3 Prozent), Hamburg (40,9 Prozent) und Schleswig-Holstein (40 Prozent). Am besten wurde wiederholt in Thüringen getestet (13,5 Prozent), gefolgt von Hessen (25,5 Prozent) und Brandenburg (29,8 Prozent).

Schirmherr der Licht-Test-Wochen, die gemeinsam von ZDK und DVW organisiert wird, ist der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, der sich nicht zufrieden mit dem Ergebnis der Licht-Tests zeigte.

Lichttest 2018

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