Voraussetzungen und Ausbildung

Voraussetzungen und Ausbildung - Schulbusbegleiter

 

Die neuen Verkehrshelfer: Schulbusbegleiter

Mit dem Schulbus oder auch mit einem Linienbus zur Schule zu fahren ist für die meisten Schüler/innen ein riesiger Stress. Volle Buse führen oft dazu, dass es zu Konflikten kommt und nicht nur Kleinere Kinder täglichen Aggressionen ausgesetzt sind.
Gleichzeitig ist jede Teilnahme am Straßenverkehr auch mit Gefahren verbunden; der Bustransport mit einigen ganz spezifischen, wie drängeln/stoßen an der Haltestelle, überqueren der Fahrbahn vor oder hinter dem Bus ohne auf den Verkehr zu achten…
Auch die Busfahrer sind einer hohen Belastung ausgesetzt. Sie müssen auf den Verkehr achten, den Fahrplan einhalten und sich ggf. um laute, störende oder vandalisierende Schüler/innen kümmern.
Dies alles lässt sich mit Hilfe der Schulbusbegleiter/innen verbessern. Schüler/innen fahren angstfreier, es wird weniger gedrängelt, vermehrt auf den Sitzplätzen gesessen, es werden weniger Sitze beschmiert oder aufgeschnitten und seltener an den Haltestellen die Fahrbahn ohne Eigensicherung überquert.

Kurz: Es lohnt sich für alle Beteiligten, Schulbusbegleiter/innen auszubilden und einzusetzen.

1. In Hessen gibt es dafür die folgenden rechtlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen:

  • Schulbusbegleiter/innen sollen mindestens 13 Jahre alt sein, also mindestens die 7. oder 8. Klasse besuchen
  • Sie sollen die nötige soziale Reife mitbringen
  • Ihre Bereitschaft muss auf Freiwilligkeit beruhen
  • Die Erlaubniserklärung der Eltern muss vorliegen.


Die folgenden weiteren Voraussetzungen sind unbedingt zu empfehlen.

  • Es muss ein/e Ansprechpartner/in der Schule (Schulleitung oder dafür ernannte Lehrer/innen) vorhanden sein.
  • Ansprechpartner/innen bei der Polizei, der Verkehrswacht, der Verkehrsgesellschaft sollten mindestens informiert sein.
  • Das Projekt sollte in das Schulprogramm der jeweiligen Schulen eingebunden sein.
  • Empfehlenswert ist auch die Einbindung aller Schulen, deren Schüler/innen mit den gleichen Busen/Bahnen fahren; also alle beteiligten Schulen einer Stadt oder einer Region.


2. Persönliche Voraussetzungen für Schulbusbegleiter/innen
Die beteiligten Schüler/innen sollten über die folgenden Eigenschaften verfügen. Dabei ist es allerdings wichtig, das Schulbusbegleiter/innen nicht unbedingt die braven und ruhigen Schüler/innen sein müssen. Gute Erfahrungen wurden mit Schüler/innen aus sog. Randgruppen und mit Problemschüler/innen gemacht, die als positiv auffällig bezeichnet werden könnten.


Selbstbewußtsein und Durchsetzungsfähigkeit ist eine ganz wichtige Eigenschaft. Viele Schüler/innen entwickeln während ihrer Tätigkeit einige der unten genannten Eigenschaften erst richtig.

  • Persönliche Kompetenzen (Verantwortungsbewußtsein,  Aufgeschlossenheit, Bestimmtheit, Zivilcourage
  • Fachliche Kompetenzen (Nichtverletzende Ärgermitteilung, Konfliktlösungsstrategien, Deeskalationskenntnisse
  • Soziale Kompetenzen (Freundlichkeit, Höflichkeit, Teamfähigkeit


3. Aufgaben der Schulbusbegleiter/innen

  • Sie sollen möglichen Unfällen auf dem Schulweg vorbeugen.
    • Also den Bustransport sicherer machen, besonders für Kleinere.
    • Drängeln und Stoßen an den Haltestellen vermindern
    • Busfahrer während der Fahrt entlasten indem sich Schüler/innen setzen oder sich festhalten, der Lärmpegel gesenkt wird und Beschädigungen und Schmierereien am Bus vermindert werden.
  • Sie sollen Gewalt und Streitigkeiten minimieren
    • Indem sie Fehlverhalten entgegenwirken,
    • Bzw. Vorfälle einfach nur registrieren
  • Sie sollen Konflikte vermeiden helfen
    • Indem sie faires und vorbildliches Verhalten fördern und selbst ein Vorbild sind.
    • Sie sollen Ansprechpartner sein und bei Konflikten vermitteln oder auch nur entschärfen.
    • Oft ist es möglich, Konflikte zu lösen ohne selbst Gewalt anzuwenden.
    • Wichtig ist es, zu überzeugen statt zu petzen
  • Wichtig ist es auch, auf die Regeleinhaltung einzuwirken
    • Anstellen
    • Nicht drängeln, schubsen,…
    • Keine Plätze frei halten
    • Schultasche auf den Schoß stellen (nicht auf einen freien Platz)


4. Ausbildung
Je nach Projektstatus kann die Ausbildung der Schüler/innen durch

  • Projektleiter und Trainer der jeweiligen Verkehrsgesellschaft
  • Polizeibeamte
  • Lehrer/innen, Sozialpädagogen/innen
  • Beauftragte der jeweiligen Verkehrswacht

erfolgen.

Die Ausbildung umfasst in Absprache zwischen den Beteiligten mindestens folgende Einheiten:

  • Sicherheit im ÖPNV
  • Aufgaben der Schulbusbegleiter/innen
  • Die Sprache des/der Schulbusbegleiter/in: Die nichtverletzende Ärgermitteilung oder „Giraffensprache“
  • Befugnisse und Sanktionsmöglichkeiten
  • Gewaltfreies Schlichten von Konflikten (Grundlage, Rollenspiele)
  • Antigewalttraining (Täter/Opfer, Wie helfe ich mir/anderen?)
  • Praktisches Training an einer Bushaltestelle, im Bus (Grundlagen, Rollenspiele)


Weitere Auskünfte erhalten Sie bei uns.

Thomas Conrad, Landesgeschäftsstelle.

Tel: 069-634027

Mail: LVW_Hessen@t-online.de

 

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